Berufsabschluss durch Anerkennung der Berufserfahrung gemäß § 45(2) BBiG (Bürokaufmann/-frau)
Termin(e):
Lehrgangsnummer:
Lehrgangsort:
Kosten:
kostenlos
Abschluss
Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf zum/zur Bürokaufmann/frau.
Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBIG/Externenprüfung.
Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBIG/Externenprüfung.
Beschreibung
Der/die Teilnehmer/in erhält mit Bestehen der IHK-Prüfung das IHK-Prüfungszeugnis zum/zur Bürokaufmann/-frau. Damit ist die Qualifikation nachgewiesen , eine anspruchsvolle Tätiugkeit innerhalb dieses Berufsfeldes auszuüben.
Der Lehrgang dauert etwa 1,5 Jahre und umfasst 288 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Inhalten und 212 Übungsstunden zum praxisorientierten Arbeiten in Gruppen.
Je nach Kenntnisstand werden weitere Unterrichtseinheiten im Bereich Schreibtechnik, Briefstil, Word und Excel empfohlen.
Der Lehrgang dauert etwa 1,5 Jahre und umfasst 288 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Inhalten und 212 Übungsstunden zum praxisorientierten Arbeiten in Gruppen.
Je nach Kenntnisstand werden weitere Unterrichtseinheiten im Bereich Schreibtechnik, Briefstil, Word und Excel empfohlen.
Anmeldung Online
Gliederung & Inhalte
1. Rechtliche Grundlagen
2. Absatzwirtschaft
4. Rechnungswesen
8. Büroorganisation
9. Prüfungsvorbereitung als Gesamtwiederholung
2. Absatzwirtschaft
Organisation der Absatzwirtschaft
Verkauf
Versand
3. Wirtschaft und Sozialkunde4. Rechnungswesen
Organisation des Rechnungswesens
Buchführung
Zahlungsverkehr
Kosten- und Leistungsrechnung
5. Personalwirtschaft Personalplanung und -einstellung
Mitarbeiterbewertung
Personalverwaltung
6. Materialwirtschaft Einkauf
Lager
7. Finanzierung8. Büroorganisation
9. Prüfungsvorbereitung als Gesamtwiederholung
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer/innen, die allgemeine Verwaltungstätigkeiten in den Branchen des Handels, der Industrie, des Handwerks und in freien Berufen ausführen. Ihr Einsatz kann im Bereich Rechnungswesen, Vertrieb, Material-, Personalwirtschaft oder Sachbearbeitung im Organisationsbereich liegen.
Der Lehrgang kann auch von Personen besucht werden, bei denen bis zur nächsten Abschlussprüfung die geforderte Berufspraxis noch nicht vollständig vorhanden ist. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann in diesen Fällen zu einem späteren Termin erfolgen, sobald die erforderliche Mindestdauer der Berufspraxis erreicht ist.
Der Lehrgang kann auch von Personen besucht werden, bei denen bis zur nächsten Abschlussprüfung die geforderte Berufspraxis noch nicht vollständig vorhanden ist. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann in diesen Fällen zu einem späteren Termin erfolgen, sobald die erforderliche Mindestdauer der Berufspraxis erreicht ist.
Voraussetzungen
Es ist erforderlich, dass der/die Bewerber/in eine einschlägige 4,5 jährige Berufspraxis nachweisen kann (Tätigkeitsbescheinigungen). Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der/die Bewerber/in berufliche Handlungsfähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Einschlägige Berufspraxis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes bedeutet eine Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Über die Zulassung entscheidet die zuständige Kammer.
Über die Zulassung entscheidet die zuständige Kammer.

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