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Berufsabschluss durch Anerkennung der Berufserfahrung gemäß § 45(2) BBiG (Industriekaufmann/-frau)

Termin(e):
Lehrgangsnummer:
12KG53
Lehrgangsort:
Offenburg   Anfahrt
Termine/Zeiten:
DI/DO: 18:15 - 21:30 Uhr
Anzahl Stunden:
500
Dauer:
ca. 1,5 Jahre
Kosten:
2500 €
zzgl. Lernmittel ca. 120,00 Euro
zzgl. Prüfungsgebühr ca. 120,00 Euro (Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Gebührenordnung der IHK Südlicher Oberrhein.)
Ratenzahlung ist möglich.
 
 

Abschluss

Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf zum/zur Industriekaufmann/frau.
Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBIG/Externenprüfung.

Beschreibung

Der/die Teilnehmer/in erhält mit Bestehen der IHK-Prüfung ddas IHk-Prüfungszeugnis zum/zur Industriekaufmann/-frau. Damit wird die Qualifikation nachgewiesen, eine anspruchsvolle Tätigkeit innerhalb dieses Berufsfeldes auszuüben. Diese Teilqualifizierung wird auf die erforderliche Berufserfahrung von 4,5 Jahren angerechnet.

Der Lehrgang geht über 1,5 Jahre und umfasst 288 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Inhalten und 212 Übungsstunden zum paxisorientierten Arbeiten in Gruppen.

Je nach Kenntnisstand werden weitere Unterrichtseinheiten im Bereich Schreibtechnik, Briefstil, Word und Excel empfohlen.

Anmeldung Online

Gliederung & Inhalte

1. Rechtliche Grundlagen
2. Absatzwirtschaft
Organisation der Absatzwrirtschaft
Verkauf
Versand
3. Wirtschaft und Sozialkunde
4. Rechnungswesen
Organisation des Rechnungswesens
Buchführung
Zahlungsverkehr
Kosten- und Leistungsrechnung
5. Personalplanung und -einstellung
Mitarbeiterbewertung
Personalverwaltung
Arbeitsstudien
6. Materialwirtschaft
Einkauf
Lager
7. Finanzierung
8. Industrielle Geschäftsprozesse
9. Prüfungsvorbereitung als Gesamtwiederholung

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer/innen, die in einem Industriebetrieb eine anspruchsvolle Sachbearbeitung im Bereich Materialwirtschaft, Personalwirtschaft, Marketing, Produktionswirtschaft oder Rechnungswesen ausüben.
Der Lehrgang kann auch von Personen besucht werden, bei denen bis zur nächsten Abschlussprüfung die geforderte Berufspraxis noch nicht vollständig vorhanden ist. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann in diesen Fällen zu einem späteren Termin erfolgen, sobald die erforderliche Mindestdauer der Berufspraxis erreicht ist.

Voraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für die IHK-Abschlussprüfung. Es ist erforderlich, dass der/die Bewerber/in eine einschlägige 4,5 jährige Berufspraxis nachweisen kann (Tätigkeitsbescheinigungen). Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der/die Bewerber/in berufliche Handlungsfähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Über die Zulassung entscheidet die zuständige Kammer.

Weitere Informationen:

Seitenassistent

Lehrgangsfinder


Rubrik

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Suchwort

Ansprechpartner

Rausch, Ruth
Fon +49 (0) 781 9203-728
Fax +49 (0) 781 9203-828
r-rauschihk-bz.de

 
IHK-BildungsZentrum | Standort Offenburg Tel. 0781- 9203 – 0 | Standort Freiburg Tel. 0761 – 2026 - 0 | info@ihk-bz.de

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