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Inhalt:

Berufsabschluss durch Anerkennung der Berufserfahrung gemäß § 45(2) BBiG (Kaufmann/-frau im Einzelhandel)

Termin(e):
Lehrgangsnummer:
12KG51
Lehrgangsort:
Offenburg   Anfahrt
Termine/Zeiten:
DI/DO: 18:15 - 21:30 Uhr
Anzahl Stunden:
464
Dauer:
ca. 1,5 Jahre
Kosten:
2320 €
zzgl. Lernmittel ca. 70,00 Euro
zzgl. Prüfungsgebühr ca. 120,00 Euro (Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Gebührenordnung der IHK Südlicher Oberrhein.)
Ratenzahlung ist möglich.
 
 

Abschluss

Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf zum/zur Kaufmann/frau im Einzelhandel.
Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBIG/Externenprüfung.

Beschreibung

Der/die Teilnehmer/in erhält mit Bestehen der IHK-Prüfung den staatlich anerkannten Nachweis, dass er/sie die Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, eine anspruchsvolle Tätigkeit innerhalb seines/ihres Berufsfeldes auszuüben. Systematisch wird er/sie auf die IHK-Abschlussprüfung vorbereitet.
Durch die staatliche Anerkennung wird der Erhalt der Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt erleichtert.

Der Lehrgang geht über 2 Jahre und umfasst 272 Unterrichtsstunden und 192 Übungsstunden. Je nach Kenntnisstand werden weitere Unterrichtseinheiten im Bereich Schreibtechnik, Briefstil, Word und Excel empfohlen.

Anmeldung Online

Gliederung & Inhalte

1. Rechtliche Grundlagen
2. Absatzwirtschaft
Organisation der Absatzwirtschaft
Verkauf
Versand
3. Wirtschaft und Sozialkunde
4. Rechnungswesen
Organisation des Rechnungswesens
Buchführung
Zahlungsverkehr
Kosten- und Leistungsrechnung
5. Personalwirtschaft
Personalplanung und -einstellung
Mitarbeiterbewertung
Personalverwaltung
6. Materialwirtschaft
Einkauf
Lager
7. Finanzierung
8. Einzelhandelsprozesse
9. Verkaufskommunikation - Sonderfälle des Verkaufs
10. Prüfungsvorbereitung als Gesamtwiederholung

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer/innen, die im Einzelhandel tätig sind ohne einen staatlich anerkannten Abschluss zum/zur Kaufmann/frau im Einzelhandel.

Voraussetzungen

Es ist erforderlich, dass der/die Bewerber/in eine einschlägige 4,5 jährige Berufspraxis nachweisen kann (Tätigkeitsbescheinigungen). Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der/die Bewerber/in berufliche Handlungsfähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Einschlägige Berufspraxis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes bedeutet eine Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Weitere Informationen:

Seitenassistent

Lehrgangsfinder


Rubrik

Region
 GO
Suchwort

Ansprechpartner

Rausch, Ruth
Fon +49 (0) 781 9203-728
Fax +49 (0) 781 9203-828
r-rauschihk-bz.de

 
IHK-BildungsZentrum | Standort Offenburg Tel. 0781- 9203 – 0 | Standort Freiburg Tel. 0761 – 2026 - 0 | info@ihk-bz.de

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