Geprüfte Industriefachwirtin / Geprüfter Industriefachwirt
Termin(e):
Lehrgangsnummer:
12AA7501
Lehrgangsort:
Freiburg
Anfahrt
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Termine/Zeiten:
MO+MI: 18:30 - 21:45 Uhr
SA (2 - 3 x monatlich): 8:00 - 13:00 Uhr
Der Samstagunterricht erfolgt zum Teil in Vollzeit (bis 16.00 Uhr).
SA (2 - 3 x monatlich): 8:00 - 13:00 Uhr
Der Samstagunterricht erfolgt zum Teil in Vollzeit (bis 16.00 Uhr).
Anzahl Stunden:
650
Dauer:
19 Monate
Kosten:
3720 €
Lernmittel (Standardliteratur): 450 €
Quartals- und jahresratenzahlung ist möglich.
Die IHK Südlicher Oberrhein erhebt eine Prüfungsgebühr. Aktuelle Gebührentarife unter "www.suedlicher-oberrhein.ihk.de".
Meister-BAföG kann beantragt werden. Infos: "www.meister-bafoeg.info"
Quartals- und jahresratenzahlung ist möglich.
Die IHK Südlicher Oberrhein erhebt eine Prüfungsgebühr. Aktuelle Gebührentarife unter "www.suedlicher-oberrhein.ihk.de".
Meister-BAföG kann beantragt werden. Infos: "www.meister-bafoeg.info"
Abschluss
Durch besondere Rechtsverordnung anerkannter Abschluss als "Geprüfte Industriefachwirtin / Geprüfter Industriefachwirt".
Beschreibung
Durch den wachsenden Druck auf Industriebetriebe, zunehmende Konkurrenz und Globalisierung sind Unternehmen heute mehr denn je auf gut qualifizierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen.
Mit der Weiterbildung zur Industriefachwirtin / zum Industriefachwirt wird das Verständnis für betriebliche Zusammenhänge und betriebswirtschaftliche Abhängigkeiten gestärkt und ausgebaut.
Geprüfte Industriefachwirtinnen / Industriefachwirte haben ein fundiertes branchenbezogenes Fachwissen, das sie befähigt Betriebsabläufe in ihrem Zusammenhang zu erkennen und in einen gesamtwirtschaftlichen Rahmen einzuordnen. Neben den fachlichen und branchenspezifischen Qualifikationen verfügen sie über Methoden- und Sozialkompetenz und sind damit im Unternehmen gefragte Führungspersonen.
Mit der Weiterbildung zur Industriefachwirtin / zum Industriefachwirt wird das Verständnis für betriebliche Zusammenhänge und betriebswirtschaftliche Abhängigkeiten gestärkt und ausgebaut.
Geprüfte Industriefachwirtinnen / Industriefachwirte haben ein fundiertes branchenbezogenes Fachwissen, das sie befähigt Betriebsabläufe in ihrem Zusammenhang zu erkennen und in einen gesamtwirtschaftlichen Rahmen einzuordnen. Neben den fachlichen und branchenspezifischen Qualifikationen verfügen sie über Methoden- und Sozialkompetenz und sind damit im Unternehmen gefragte Führungspersonen.
Anmeldung Online
Gliederung & Inhalte
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Handlungsspezifische Qualifikationen
0. Lern- und Arbeitsmethodik
1. Volks- und Betriebswirtschaft
2. Rechnungswesen
3. Recht und Steuern
4. Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
5. Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
6. Produktionsprozesse
7. Marketing und Vertrieb
8. Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
9. Führung und Zusammenarbeit
Zielgruppe
Diese Weiterbildung richtet sich an aufstrebende, qualifizierte Fachkräfte, die sich im betriebswirtschaftlichen Bereich eines Industriebetriebes weiterentwickeln und anspruchsvolle Aufgaben bzw. Führungsverantwortung übernehmen wollen.
Voraussetzungen
Zur Prüfung in der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. einen anerkannten 3-Jährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2. einen sonstigen anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf sowie eine einjährige Berufspraxis
oder
3. einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine 2-jährige Berufspraxis
oder
4. eine mindestens 3-jährige Berufspraxis
Zur Prüfung in der Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
das Ablegen des Prüfungsteils Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
im Fall 1. mindestens ein Jahr Berufspraxis
im Fall 2. bis 4. ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eine/r Geprüften Industriefachwirtin/Industriefachwirtes haben
Die vollständige Prüfungsordnung mit den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter www.ihk-bz.de (downloads).
1. einen anerkannten 3-Jährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2. einen sonstigen anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf sowie eine einjährige Berufspraxis
oder
3. einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine 2-jährige Berufspraxis
oder
4. eine mindestens 3-jährige Berufspraxis
Zur Prüfung in der Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
das Ablegen des Prüfungsteils Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
im Fall 1. mindestens ein Jahr Berufspraxis
im Fall 2. bis 4. ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eine/r Geprüften Industriefachwirtin/Industriefachwirtes haben
Die vollständige Prüfungsordnung mit den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter www.ihk-bz.de (downloads).

ihk-bz.de