Berufsabschluss durch Anerkennung der Berufserfahrung gemäß § 45(2) BBiG (Bürokaufmann/-frau)
Termin(e):
Lehrgangsnummer:
12KG52
Lehrgangsort:
Offenburg
Anfahrt
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Termine/Zeiten:
DI/DO: 18:15 Uhr bis 21:30 Uhr
Anzahl Stunden:
500
Dauer:
1,5 Jahre
Kosten:
2500 €
zzgl. Lernmittel ca. 120,00 Euro
zzgl. Prüfungsgebühr ca. 120,00 Euro (Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Gebührenordnung der IHK Südlicher Oberrhein.)
Ratenzahlung ist möglich.
zzgl. Prüfungsgebühr ca. 120,00 Euro (Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Gebührenordnung der IHK Südlicher Oberrhein.)
Ratenzahlung ist möglich.
Abschluss
Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf zum/zur Bürokaufmann/frau.
Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBIG/Externenprüfung.
Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBIG/Externenprüfung.
Beschreibung
Der/die Teilnehmer/in erhält mit Bestehen der IHK-Prüfung das IHK-Prüfungszeugnis zum/zur Bürokaufmann/-frau. Damit wird die Qualifikation nachgewiesen, eine anspruchsvolle Tätigkeit innerhalb dieses Berufsfeldes auszuüben. Diese Teilqualifizierung wird auf die erforderliche Berufserfahrung von 4,5 Jahren angerechnet.
Der Lehrgang geht über 1,5 Jahre und umfasst 288 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Inhalten und 212 Übungsstunden zum praxisorientierten Arbeiten in Gruppen.
Je nach Kenntnisstand werden weitere Unterrichtseinheiten im Bereich Schreibtechnik, Briefstil, Word und Excel empfohlen.
Der Lehrgang geht über 1,5 Jahre und umfasst 288 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Inhalten und 212 Übungsstunden zum praxisorientierten Arbeiten in Gruppen.
Je nach Kenntnisstand werden weitere Unterrichtseinheiten im Bereich Schreibtechnik, Briefstil, Word und Excel empfohlen.
Anmeldung Online
Gliederung & Inhalte
1. Rechtliche Grundlagen
2. Absatzwirtschaft
3. Wirtschaft und Sozialkunde
4. Rechnungswesen
5. Personalwirtschaft
6. Materialwirtschaft
7. Finanzierung
8. Büroorganisation
9. Prüfungsvorbereitung als Gesamtwiederholung
2. Absatzwirtschaft
Organisation der Absatzwirtschaft
Verkauf
Versand
3. Wirtschaft und Sozialkunde
4. Rechnungswesen
Organisation des Rechnungswesens
Buchführung
Zahlungsverkehr
Kosten- und Leistungsrechnung
5. Personalwirtschaft
Personalplanung und -einstellung
Mitarbeiterbewertung
Personalverwaltung
6. Materialwirtschaft
Einkauf
Lager
7. Finanzierung
8. Büroorganisation
9. Prüfungsvorbereitung als Gesamtwiederholung
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer/innen, die in den Branchen Handel, Industrie, Handwerk sowie in freien Berufen im Berufsfeld des/der Bürokaufmann/-frau über wenigstens 4 Jahre hinweg gearbeitet und dabei Berufserfahrung in den wesentlichen Inhalten des Berufsbildes gesammelt haben.
Der Lehrgang kann auch von Personen besucht werden, bei denen bis zur nächsten Abschlussprüfung die geforderte Berufspraxis noch nicht vollständig vorhanden ist. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann in diesen Fällen zu einem späteren Termin erfolgen, sobald die erforderliche Mindestdauer der Berufspraxis erreicht ist.
Der Lehrgang kann auch von Personen besucht werden, bei denen bis zur nächsten Abschlussprüfung die geforderte Berufspraxis noch nicht vollständig vorhanden ist. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann in diesen Fällen zu einem späteren Termin erfolgen, sobald die erforderliche Mindestdauer der Berufspraxis erreicht ist.
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für die IHK-Abschlussprüfung:
Es ist erforderlich, das der/die Bewerber/in eine einschlägige 4,5 jährige Berufsparxis nachweisen kann (Tätigkeitsbescheinigungen). Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der/die Bewerber/in berufliche Handlungsfähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Über die Zulassung entscheidet die zuständige Kammer.
Es ist erforderlich, das der/die Bewerber/in eine einschlägige 4,5 jährige Berufsparxis nachweisen kann (Tätigkeitsbescheinigungen). Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der/die Bewerber/in berufliche Handlungsfähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Über die Zulassung entscheidet die zuständige Kammer.

ihk-bz.de