Berufsabschluss durch Anerkennung der Berufserfahrung gemäß § 45(2) BBiG (Kaufmann/-frau im Einzelhandel)
Termin(e):
Lehrgangsnummer:
Lehrgangsort:
Kosten:
kostenlos
Abschluss
Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf zum/zur Kaufmann/frau im Einzelhandel.
Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBIG/Externenprüfung.
Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBIG/Externenprüfung.
Beschreibung
Der/die Teilnehmer/in erhält mit Bestehen der IHK-Prüfung den staatlich anerkannten Nachweis, dass er/sie die Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, eine anspruchsvolle Tätigkeit innerhalb seines/ihres Berufsfeldes auszuüben. Systematisch wird er/sie auf die IHK-Abschlussprüfung vorbereitet.
Durch die staatliche Anerkennung wird der Erhalt der Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt erleichtert.
Der Lehrgang dauert etwa 1,5 Jahre und umfasst 272 Unterrichtsstunden zu Vermittlung von Inhalten und 192 Übungsstunden zum praxisorientierten Arbeiten in Gruppen.
Durch die staatliche Anerkennung wird der Erhalt der Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt erleichtert.
Der Lehrgang dauert etwa 1,5 Jahre und umfasst 272 Unterrichtsstunden zu Vermittlung von Inhalten und 192 Übungsstunden zum praxisorientierten Arbeiten in Gruppen.
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Gliederung & Inhalte
1. Rechtliche Grundlagen
2. Absatzwirtschaft
4. Rechnungswesen
8. Einzelhandelsprozesse
9. Verkaufskommunikation - Sonderfälle des Verkaufs
10. Prüfungsvorbereitung als Gesamtwiederholung
2. Absatzwirtschaft
Organisation der Absatzwirtschaft
Verkauf
Versand
3. Wirtschaft und Sozialkunde4. Rechnungswesen
Organisation des Rechnungswesens
Buchführung
Zahlungsverkehr
Kosten- und Leistungsrechnung
5. Personalwirtschaft Personalplanung und -einstellung
Mitarbeiterbewertung
Personalverwaltung
6. Materialwirtschaft Einkauf
Lager
7. Finanzierung8. Einzelhandelsprozesse
9. Verkaufskommunikation - Sonderfälle des Verkaufs
10. Prüfungsvorbereitung als Gesamtwiederholung
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer/innen, die im Einzelhandel tätig sind ohne einen staatlich anerkannten Abschluss zum/zur Kaufmann/frau im Einzelhandel.
Der Lehrgang kann auch von Personen besucht werden, bei denen bis zur nächsten Abschlussprüfung die geforderte Berufspraxis noch nicht vollständig vorhanden ist. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann in diesen Fällen zu einem späteren Termin erfolgen, sobald die erforderliche Mindestdauer der Berufspraxis erreicht ist.
Der Lehrgang kann auch von Personen besucht werden, bei denen bis zur nächsten Abschlussprüfung die geforderte Berufspraxis noch nicht vollständig vorhanden ist. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann in diesen Fällen zu einem späteren Termin erfolgen, sobald die erforderliche Mindestdauer der Berufspraxis erreicht ist.
Voraussetzungen
Es ist erforderlich, dass der/die Bewerber/in eine einschlägige 4,5 jährige Berufspraxis nachweisen kann (Tätigkeitsbescheinigungen). Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der/die Bewerber/in berufliche Handlungsfähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Einschlägige Berufspraxis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes bedeutet eine Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Über die Zulassung entscheidet die zuständige Kammer.
Über die Zulassung entscheidet die zuständige Kammer.

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