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Berufsabschluss durch Anerkennung der Berufserfahrung gemäß § 45(2) BBiG (Kaufmann/-frau im Einzelhandel)

Termin(e):
Lehrgangsnummer:
Lehrgangsort:
 
Kosten:
kostenlos
 
 

Abschluss

Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf zum/zur Kaufmann/frau im Einzelhandel.
Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBIG/Externenprüfung.

Beschreibung

Der/die Teilnehmer/in erhält mit Bestehen der IHK-Prüfung den staatlich anerkannten Nachweis, dass er/sie die Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, eine anspruchsvolle Tätigkeit innerhalb seines/ihres Berufsfeldes auszuüben. Systematisch wird er/sie auf die IHK-Abschlussprüfung vorbereitet.
Durch die staatliche Anerkennung wird der Erhalt der Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt erleichtert.

Der Lehrgang dauert etwa 1,5 Jahre und umfasst 272 Unterrichtsstunden zu Vermittlung von Inhalten und 192 Übungsstunden zum praxisorientierten Arbeiten in Gruppen.

Anmeldung Online

Gliederung & Inhalte

1. Rechtliche Grundlagen
2. Absatzwirtschaft
Organisation der Absatzwirtschaft
Verkauf
Versand
3. Wirtschaft und Sozialkunde
4. Rechnungswesen
Organisation des Rechnungswesens
Buchführung
Zahlungsverkehr
Kosten- und Leistungsrechnung
5. Personalwirtschaft
Personalplanung und -einstellung
Mitarbeiterbewertung
Personalverwaltung
6. Materialwirtschaft
Einkauf
Lager
7. Finanzierung
8. Einzelhandelsprozesse
9. Verkaufskommunikation - Sonderfälle des Verkaufs
10. Prüfungsvorbereitung als Gesamtwiederholung

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer/innen, die im Einzelhandel tätig sind ohne einen staatlich anerkannten Abschluss zum/zur Kaufmann/frau im Einzelhandel.
Der Lehrgang kann auch von Personen besucht werden, bei denen bis zur nächsten Abschlussprüfung die geforderte Berufspraxis noch nicht vollständig vorhanden ist. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann in diesen Fällen zu einem späteren Termin erfolgen, sobald die erforderliche Mindestdauer der Berufspraxis erreicht ist.

Voraussetzungen

Es ist erforderlich, dass der/die Bewerber/in eine einschlägige 4,5 jährige Berufspraxis nachweisen kann (Tätigkeitsbescheinigungen). Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der/die Bewerber/in berufliche Handlungsfähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Einschlägige Berufspraxis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes bedeutet eine Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Über die Zulassung entscheidet die zuständige Kammer.

Weitere Informationen:

Seitenassistent

Lehrgangsfinder


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Ansprechpartner

Rausch, Ruth
Fon +49 (0) 781 9203-728
Fax +49 (0) 781 9203-828
r-rauschihk-bz.de

 
IHK-BildungsZentrum | Standort Offenburg Tel. 0781- 9203 – 0 | Standort Freiburg Tel. 0761 – 2026 - 0 | info@ihk-bz.de

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