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Geprüfte Personalfachkauffrau / Geprüfter Personalfachkaufmann

Termin(e):
Lehrgangsnummer:
12AB31
Lehrgangsort:
Freiburg   Anfahrt
Termine/Zeiten:
MO/MI: 18:30 - 21:45 Uhr
Anzahl Stunden:
440
Dauer:
17 Mon
Kosten:
2750 €
Lernmittel (Standardliteratur): 300 €
Die IHK Südlicher Oberrhein erhebt eine Prüfungsgebühr. Aktuelle Gebührentarife unter "www.suedlicher-oberrhein.ihk.de".
Meister-BAföG kann beantragt werden, Infos: "www.meister-bafoeg.info"


Quartals- oder Jahresratenzahlung ist möglich.
 
 

Abschluss

Durch besondere Rechtsverordnung anerkanner Abschluss als "Geprüfte Personalfachkauffrau/Geprüfter Personalfachkaufmann"

Beschreibung

Geprüfte Personalfachkaufleute übernehmen im Personalbereich von Unternehmen verschiedener Branchen verantwortungsvolle Aufgaben. Sie beraten z.B. die Geschäftsführung in Fragen der strategischen Personalpolitik, sie gestalten u.a. die Bereiche Personalplanung und Personalmarketing und wirken maßgeblich an grundsätzlichen Personalentscheidungen mit. Personalfachkaufleute beherrschen die operativ-administrative Seite der Personalarbeit, übernehmen Projekte aus der Personal- und Organisationsentwicklung und zeichnen sich durch ein hohes Maß an Kommunikations- und Führungskompetenz aus.

Anmeldung Online

Gliederung & Inhalte

0. Lern- und Arbeitsmethodik
1. Personalarbeit organisieren und durchführen
2. Personalarbeit auf Basis rechtlicher Bestimmungen
durchführen
3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten
und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
5. Situationsbezogenes Fachgespräch

Den berufs- und arbeitspädagogischen Teil (AEVO) buchen Sie bitte separat.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte, die in der betrieblichen Personalarbeit tätig sind.

Voraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem andern anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis
oder
eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Personalarbeit haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse zu erbringen.

Die vollständige Prüfungsordnung finden Sie unter www.ihk-bz.de (downloads).

Info-Veranstaltung

Weitere Informationen:

Seitenassistent

Lehrgangsfinder


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Ansprechpartner

Servicecenter, Freiburg
Fon +49 (0) 761 2026-0
Fax +49 (0) 761 2026-333
infoihk-bz.de

 
IHK-BildungsZentrum | Standort Offenburg Tel. 0781- 9203 – 0 | Standort Freiburg Tel. 0761 – 2026 - 0 | info@ihk-bz.de

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