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Geprüfte Technische Fachwirtin / Geprüfter Technischer Fachwirt

Termin(e):
Lehrgangsnummer:
Lehrgangsort:
 
Kosten:
kostenlos
 
 

Abschluss

Durch besondere Rechtsverordnung anerkannter Abschluss als "Geprüfte Technische Fachwirtin / Geprüfter Technischer Fachwirt".

Beschreibung

Technische Fachwirtinnen und Fachwirte arbeiten in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchen. Sie übernehmen Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben. Bei der Anwendung ihrer kommunikativen Kompetenzen haben sie die Möglichkeit sowohl in den betriebswirtschaftlichen, als auch in den technischen Unternehmensbereichen gestaltend mitzuwirken.
Durch diese Schnittstellenfunktion erweitern sich die Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten in den Unternehmen.
Der Abschluss zur "Geprüften Technischen Fachwirtin / zum Geprüften Technischen Fachwirt" ermöglicht den Zugang zur "Geprüften Technischen Betriebswirtin / zum Geprüften Technischen Betriebswirt".

Anmeldung Online

Gliederung & Inhalte

0. Lern- und Arbeitsmethodik

I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
1. Volks- und Betriebswirtschaft
2. Rechnungswesen
3. Recht und Steuern
4. Unternehmensführung

II. Technische Qualifikationen
5. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
6. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
7. Fertigungs- und Betriebstechnik

III. Handlungsspezifische Qualifikationen
8. Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
9. Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
10. Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
11. Führung und Zusammenarbeit

Zielgruppe

Dieser Lehrgang richtet sich an aufstrebende, qualifizierte Fachkräfte mit kaufmännischer oder gewerblich-technischer Ausbildung.

Voraussetzungen

I. Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
II. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
in den genannten Fällen 1. - 3. ein weiteres Jahr Berufspraxis, nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Technischen Fachwirtin / eines Geprüften Technischen Fachwirtes haben.

Die vollständige Prüfungsordnung finden Sie unter www.ihk-bz.de (downloads).

Info-Veranstaltung

Weitere Informationen:

Seitenassistent

Lehrgangsfinder


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Ansprechpartner

Servicecenter, Freiburg
Fon +49 (0) 761 2026-0
Fax +49 (0) 761 2026-333
infoihk-bz.de

 
IHK-BildungsZentrum | Standort Offenburg Tel. 0781- 9203 – 0 | Standort Freiburg Tel. 0761 – 2026 - 0 | info@ihk-bz.de

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