Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin / Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
Termin(e):
Lehrgangsnummer:
Lehrgangsort:
Kosten:
kostenlos
Abschluss
Die einzelnen Bestandteile des Lehrgangs werden schriftlich und teilweise auch mündlich geprüft. Durch besondere Rechtsverordnung anerkannter Abschluss als "Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin / Geprüfter Wirtschaftsfachwirt".
Beschreibung
Unternehmen brauchen heute mehr denn je Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Lage sind, Betriebsabläufe und rechtliche Aspekte in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen, zu beurteilen und entsprechend zu handeln.
Wirtschaftsfachwirtinnen und Wirtschaftsfachwirte arbeiten in allen Branchen und sind nicht auf spezielle Wirtschaftsbereiche festgelegt.
Der Lehrgang bietet Teilnehmerinnen und Teilnehmern somit eine branchenübergreifende Qualifikation, die den Einstieg in verantwortungsvolle Positionen im mittleren Management eines Wirtschaftsunternehmens ermöglicht.
Wirtschaftsfachwirtinnen und Wirtschaftsfachwirte arbeiten in allen Branchen und sind nicht auf spezielle Wirtschaftsbereiche festgelegt.
Der Lehrgang bietet Teilnehmerinnen und Teilnehmern somit eine branchenübergreifende Qualifikation, die den Einstieg in verantwortungsvolle Positionen im mittleren Management eines Wirtschaftsunternehmens ermöglicht.
Anmeldung Online
Gliederung & Inhalte
Lern- und Arbeitsmethodik
Wirtschaftsbezogene Qualifikation (240 UE)
Handlungsspezifische Qualifikation (410 UE)
Wirtschaftsbezogene Qualifikation (240 UE)
1. Volks- und Betriebswirtschaft
2. Rechnungswesen
3. Recht und Steuern
4. Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikation (410 UE)
5. Betriebliches Management
6. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
7. Logistik
8. Marketing und Vertrieb
9. Führung und Zusammenarbeit
Zielgruppe
Dieser Lehrgang richtet sich an aufstrebende, qualifizierte Fachkräfte aus kaufmännischen, dienstleistenden und verwaltenden Berufen, die sich im betriebswirtschaftlichen Bereich weiterentwickeln und anspruchsvolle Aufgaben bzw. Führungsverantwortung übernehmen wollen.
Voraussetzungen
(A) Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" ist zuzulassen wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2. einen sonstigen anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf sowie eine 1-jährige Berufspraxis
oder
3. einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine 2-jährige Berufspraxis
oder
4. eine 3-jährige Berufspraxis nachweisen kann.
(B) Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikation" ist zuzulassen wer:
1. die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikation", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
2. ein zusätzliches Jahr Berufspraxis in den Fällen Absatz (A) 1 bis 4 nachweisen kann.
Die vollständige Prüfungsordnung mit den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter www.ihk-bz.de (downloads).
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2. einen sonstigen anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf sowie eine 1-jährige Berufspraxis
oder
3. einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine 2-jährige Berufspraxis
oder
4. eine 3-jährige Berufspraxis nachweisen kann.
(B) Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikation" ist zuzulassen wer:
1. die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikation", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
2. ein zusätzliches Jahr Berufspraxis in den Fällen Absatz (A) 1 bis 4 nachweisen kann.
Die vollständige Prüfungsordnung mit den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter www.ihk-bz.de (downloads).

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