Geprüfte Bilanzbuchhalterin / Geprüfter Bilanzbuchhalter
Termin(e):
Lehrgangsnummer:
12AC16
Lehrgangsort:
Freiburg
Anfahrt
Anfahrt
Termine/Zeiten:
DI + DO: 18:30 - 21:45 Uhr
SA: 8:00 - 13:00 Uhr
Der Untericht findet 2 - 3 mal pro Woche statt.
Der Lehrgang dauert etwa 25 Monate und umfasst rund 730 Unterrichtseinheiten /UE)
Ein Teil des Lehrgangs wird mittels muldimedialer Unterrichtsmethoden durchgeführt.
SA: 8:00 - 13:00 Uhr
Der Untericht findet 2 - 3 mal pro Woche statt.
Der Lehrgang dauert etwa 25 Monate und umfasst rund 730 Unterrichtseinheiten /UE)
Ein Teil des Lehrgangs wird mittels muldimedialer Unterrichtsmethoden durchgeführt.
Anzahl Stunden:
730
Dauer:
25 Monate
Kosten:
3850 €
Lernmittel (Standardliteratur): 450 €
Ratenzahlung ist möglich.
Die IHK Südlicher Oberrhein erhebt eine Prüfungsgebühr. Aktuelle Gebührentarife unter "www.suedlicher-oberrhein.ihk.de".
Förderung: Meister-BAföG kann beantragt werden. Informationen hierzu unter: "www.meister-bafoeg.info"
Ratenzahlung ist möglich.
Die IHK Südlicher Oberrhein erhebt eine Prüfungsgebühr. Aktuelle Gebührentarife unter "www.suedlicher-oberrhein.ihk.de".
Förderung: Meister-BAföG kann beantragt werden. Informationen hierzu unter: "www.meister-bafoeg.info"
Abschluss
Durch besondere Rechtsverordnung anerkannter Abschluss als "Geprüfte Bilanzbuchhalterin / Geprüfter Bilanzbuchhalter".
Beschreibung
Von der Erstellung der Bilanzen bis zur Sicherung der Liquidität - Geprüfte Bilanzbuchhalter/innen sind für die reibungslose Organisation der Buchhaltung verantwortlich.
Sie erstellen kurzfristige Finanzplanungen, überwachen die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung, wickeln den Zahlungsverkehr ab und bearbeiten Vorgänge im Mahnwesen und Inkassobereich.
Darüber hinaus kennen sie die Unterschiede zwischen HGB und IFRS und wenden die internationalen Rechnungslegungsvorschriften an.
Sie erstellen kurzfristige Finanzplanungen, überwachen die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung, wickeln den Zahlungsverkehr ab und bearbeiten Vorgänge im Mahnwesen und Inkassobereich.
Darüber hinaus kennen sie die Unterschiede zwischen HGB und IFRS und wenden die internationalen Rechnungslegungsvorschriften an.
Anmeldung Online
Gliederung & Inhalte
Arbeitsmethodik
Prüfungsteil A
Prüfungsteil B
Prüfungsteil C
Prüfungsteil A
1. Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung
2. Finanzwirtschaftliches Management
Prüfungsteil B
3. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht
4. Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards (Grundlagenteil)
5. Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
6. Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerks für Managemententscheidungen
Prüfungsteil C
Präsentation und Fachgespräch
Zielgruppe
Aufstrebende, qualifizierte kaufmännische Fachkräfte, die sich im Bereich des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens auf hohem Niveau spezialisieren wollen.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil A wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden 3-jährigen Ausbildungsberuf und danach mindestens 3 Jahre Berufspraxis oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich-anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
3. mindestens 6 Jahre Berufspraxis
Die Berufspraxis muss in kaufmännischen bzw. verwaltenden Tätigkeiten und überwiegend im Finanz- und Rechnungswesen erworben sein.
Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil A innerhalb der letzten 2 Jahre abgelegt hat.
Zur Prüfung im Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungen der Teile A und B bestanden hat.
Die vollständige Prüfungsordnung mit den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter www.ihk-bz.de (downloads)
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden 3-jährigen Ausbildungsberuf und danach mindestens 3 Jahre Berufspraxis oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich-anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
3. mindestens 6 Jahre Berufspraxis
Die Berufspraxis muss in kaufmännischen bzw. verwaltenden Tätigkeiten und überwiegend im Finanz- und Rechnungswesen erworben sein.
Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil A innerhalb der letzten 2 Jahre abgelegt hat.
Zur Prüfung im Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungen der Teile A und B bestanden hat.
Die vollständige Prüfungsordnung mit den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter www.ihk-bz.de (downloads)

ihk-bz.de