Geprüfte Personalfachkauffrau / Geprüfter Personalfachkaufmann
Termin(e):
Lehrgangsnummer:
Lehrgangsort:
Kosten:
kostenlos
Abschluss
Durch besondere Rechtsverordnung anerkanner Abschluss als "Geprüfte Personalfachkauffrau/Geprüfter Personalfachkaufmann"
Beschreibung
Geprüfte Personalfachkaufleute übernehmen im Personalbereich von Unternehmen verschiedener Branchen verantwortungsvolle Aufgaben. Sie beraten z.B. die Geschäftsführung in Fragen der strategischen Personalpolitik, sie gestalten u.a. die Bereiche Personalplanung und Personalmarketing und wirken maßgeblich an grundsätzlichen Personalentscheidungen mit. Personalfachkaufleute beherrschen die operativ-administrative Seite der Personalarbeit, übernehmen Projekte aus der Personal- und Organisationsentwicklung und zeichnen sich durch ein hohes Maß an Kommunikations- und Führungskompetenz aus.
Anmeldung Online
Gliederung & Inhalte
0. Lern- und Arbeitsmethodik
1. Personalarbeit organisieren und durchführen
2. Personalarbeit auf Basis rechtlicher Bestimmungen
durchführen3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten
und umsetzen4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
5. Situationsbezogenes Fachgespräch
Den berufs- und arbeitspädagogischen Teil (AEVO) buchen Sie bitte separat.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, die in der betrieblichen Personalarbeit tätig sind.
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem andern anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis
oder
eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Personalarbeit haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse zu erbringen.
Die vollständige Prüfungsordnung finden Sie unter www.ihk-bz.de (downloads).
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem andern anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis
oder
eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Personalarbeit haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse zu erbringen.
Die vollständige Prüfungsordnung finden Sie unter www.ihk-bz.de (downloads).

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