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Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Printmedien

Termin(e):
Lehrgangsnummer:
Lehrgangsort:
 
Kosten:
kostenlos
 
 

Beschreibung

Der Lehrgang qualifiziert Sie für eine Position als Führungskraft im Bereich Medien, indem eine ausgeprägte Kunden- und Dienstleistungsorientierung in den Vordergrund rückt.
Medienfachwirt/innen und Industriemeister/innen der Fachrichtung Printmedien sind in der technischen und kaufmännischen Führungsebene im Unternehmen der Medienindustrie tätig. Zum Aufgabengebiet gehört das Planen, Steuern und Kontrollieren von Print- und Digitalmedienproduktionen. Dabei sind technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge zu berücksichtigen.
Ferner beraten Sie Kunden, konzipieren Projekte, erstellen Produktplanungen und Marketingkonzepte und kalkulieren Medienprodukte.

Anmeldung Online

Gliederung & Inhalte

Lern- und Arbeitsmethodik (10 U'Std.)

1 Grundlegende Qualifikationen (330 UE)
1.1 Rechtsbewusstes Handeln
1.2 Betriebswirtschaftliches Handeln
1.3 Anwendung von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
1.4 Zusammenarbeit im Betrieb

2 Handlungsspezifische Qualifikationen (540 UE)
2.1 Handlungsbereich Medienproduktion
2.1.1 Produkte und Prozesse der Print- und
Digitalmedienproduktion
2.1.2 IMP/MFP: Printmedienproduktion
2.1.3 Vertiefung Produktionsprozesse
IMP: Druck- und Weiterverarbeitungsprozesse
MFP: Druckvorstufenprozesse
2.1.4 Kalkulation und Produktionsplanungssysteme
(PPS)
IMP/MFP: Printmedienkalkulation und PPS
2.1.5 Vorbereitung auf Gesamtplanung
2.2 Handlungsbereich Führung und Organisation
2.2.1 Personalmanagement
2.2.2 Marketing
2.2.3 Kosten- und Leistungsmanagement
2.2.4 Medienrecht

3 Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO):
Diesen Teil buchen Sie bitte separat

Zielgruppe

Fachkräfte aus der Medienbranche. Industriemeister/innen und Medienfachwirt/innen bauen auf die fachlichen Qualifikationen der Ausbildungsberufe Mediengestalter/in, Drucker/in, Siebdrucker/in und Buchbinder/in sowie kaufmännischer Medienberufe auf.

Voraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
oder
3. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen" das nicht länger als fünf Jahre zurück liegt, und
2. in den oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (AEVO) erforderlich.

Info-Veranstaltung

Weitere Informationen:

Seitenassistent

Lehrgangsfinder


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Ansprechpartner

Tonello, Sandra
Fon +49 (0) 781 9203-108
Fax +49 (0) 781 9203-880
s-tonelloihk-bz.de

 
IHK-BildungsZentrum | Standort Offenburg Tel. 0781- 9203 – 0 | Standort Freiburg Tel. 0761 – 2026 - 0 | info@ihk-bz.de

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