Managementassistent/in (IHK) - Modul 5 - Marketing und Absatzwirtschaft
Termin(e):
Lehrgangsnummer:
Lehrgangsort:
Kosten:
kostenlos
Abschluss
Dieser Lehrgang schließt mit dem IHK-Zertifikat "Managementassistent/in (IHK)" ab.
Jedes Modul ist einzeln buchbar.
Jedes Modul ist einzeln buchbar.
Beschreibung
Veränderungsprozesse in den heute verstärkt international agierenden Unternehmen wirken sich zunehmend auf die erforderlichen Fach- und Sozialkompetenzen von Beschäftigten in den Funktionsbereichen Sekretariat, Assistenz und Sachberarbeitung aus.
Die Weiterbildung zum/zur "Managementassistent/in (IHK)" dient der dynamischen Anpassung an laufende und künftige Veränderungsprozesse im zeitgemäßen Officemanagement.
Mit dem neuen Modul "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" vermittelt der Lehrgang auch in diesem Bereich wichtige und notwendige Kenntnisse, um im Unternehmen betriebswirtschaftliche Prozesse erkennen und beurteilen zu können.
Die Weiterbildung zum/zur "Managementassistent/in (IHK)" dient der dynamischen Anpassung an laufende und künftige Veränderungsprozesse im zeitgemäßen Officemanagement.
Mit dem neuen Modul "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" vermittelt der Lehrgang auch in diesem Bereich wichtige und notwendige Kenntnisse, um im Unternehmen betriebswirtschaftliche Prozesse erkennen und beurteilen zu können.
Anmeldung Online
Gliederung & Inhalte
Modul 5: Marketing und Absatzwirtschaft (40 U'Std.)
- Marketingplanung und -strategie
- Marketing-Mix
- Marketinginstrumente
- Preispolitik
- Marketingplanung und -strategie
- Marketing-Mix
- Marketinginstrumente
- Preispolitik
Zielgruppe
Dieser Lehrgang richtet sich an Teilnehmer/innen, die Kenntnisse für eine qualifizierte Assistenz im Management eines Unternehmens erwerben wollen und ein zeitgemäßes Officemanagement realisieren möchten.
Voraussetzungen
Zum Lehrgang "Managementassistent/in (IHK)" kann zugelassen werden, wer eine kaufmännische oder verwaltende Berufsausbildung oder vergleichbare Tätigkeiten und mindestens ein Jahr Berufspraxis nachweist, bzw. auf andere Weise belegen kann, dass eine Zulassung gerechtfertigt ist.

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