Navigation Horizontal | Navigation Vertical / Unternavigation | Direkt zum Inhalt

Inhalt:

Meister-BAföG neu geregelt - mehr Leistungen als bisher möglich

Ab dem 01. Juli 2009 ändert sich der Leistungsumfang des Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetzes (AFBG). Alle jene die eine Weiterbildung zum Fachwirt, Fachkaufmann, Meister oder Techniker anstreben, empfiehlt es sich den gestiegenen Leistungsumfang zu nutzen.


Das sogenannte „Meister-BAföG“ fördert im Zuge vielfältiger Korrekturen nun auch die zweite oder dritte durch das AFBG-geförderte Fortbildung. Bisweilen wurde stets nur die erste Aufstiegsweiterbildung gefördert.

Neu ist der 25-prozentige Teilerlass des von der KfW-Bank gewährten Darlehens über die restlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Voraussetzung hierfür ist das erfolgreiche Bestehen einer angestrebten Aufstiegsfortbildung.

Existenzgründungen in Folge einer Fortbildung wird unter Voraussetzung der Schaffung eines Ausbildung- bzw. Arbeitsplatzes einen Teilerlass in Höhe von 33 Prozent gewährt. Bislang benötigte man dazu eine dauerhafte Einstellung von mindestens zwei Personen.

Migrantinnen und Migranten mit Bleibeperspektive mussten im Vorfeld mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein, um ihre Fort- oder Weiterbildung durch das Meister-BAföG gefördert zu bekommen. Diese Einschränkung ist im Rahmen der Novellierung des Gesetzes entfallen.

Weitere Veränderungen und detailliertere Informationen zu Änderungen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.de oder beim zuständigen Landratsamt.

 
zurück

Weitere Informationen:

Seitenassistent

 
IHK-BildungsZentrum | Standort Offenburg Tel. 0781- 9203 – 0 | Standort Freiburg Tel. 0761 – 2026 - 0 | info@ihk-bz.de

Komplette Unternavigation von IHK-BildungsZentrum