Aber nicht jeder Betrieb kann Weiterbildung anbieten – sei es aus organisatorischen oder aus finanziellen Gründen. Oft muss sich der Mitarbeiter selbst um die Weiterbildung kümmern. Dann stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten? Die Antwort dürfte viele, die noch zögern, interessieren: Gut gefüllte Fördertöpfe warten auf alle, die sich beruflich weiterbilden wollen. So bekommt der Arbeitnehmer einen Teil seiner Ausgaben für die berufliche Weiterbildung zurück.
Weil berufliche Weiterbildung nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Wirtschaft und den Standort wichtig sind, fördern Bund und Länder Qualifizierungsmaßnahmen über zahlreiche Programme.
An erster Stelle der Förderung steht das so genannte Meister-BAföG. Gefördert werden durch das Programm viele Berufsgruppen. So fallen sämtliche Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz unter das Meister-BAföG. Ob es sich bei der Qualifizierung um einen Voll- oder Teilzeitkurs handelt, spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren dürfen zusammen bis zu 10.226 Euro betragen. Davon zahlt der Staat 30,5 Prozent. Was übrig bleibt, wird zinsgünstig als Darlehen gewährt.
Ab Juli soll das Meister-BAföG noch attraktiver werden. Fortan wird dann nicht mehr nur die erste Fortbildung finanziert, sondern auch eine zweite. Zusätzlich gilt: Wer die Fortbildungsprüfung besteht, dem erlässt der Staat ein Viertel des Darlehens. Bei Vollzeitmaßnahmen können die Fortbildungsteilnehmer/innen mit Kindern von der neuen Regelung profitieren: Der Kinderzuschlag wird von derzeit 179 auf 210 Euro pro Monat erhöht. Zudem wird der Zuschlag als 50-prozentiger Zuschuss gezahlt - nicht wie bisher als Darlehen. Außerdem wird es Meister-BAföG nun auch bei der Aufstiegsfortbildung zum Altenpfleger und zum Erzieher geben. Die Förderung von Migranten soll verbessert werden.
Das aber sind längst nicht alle Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer, die sich fortbilden wollen. So wurde im vergangenen Jahr die Bildungsprämie der Bundesregierung gestartet, die nun sukzessive eingeführt wird. Wichtigstes Element dabei ist der Prämiengutschein. Er richtet sich vor allem an Geringverdiener mit einem Jahresbrutto bis 20.000 (Verheiratete bis 40 000) Euro. Danach bekommt bis zu 154 Euro pro Jahr erstattet, wer eine Fortbildung besucht, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgeht. Allerdings muss der Teilnehmer mindestens den gleichen Betrag aus eigener Tasche obendrauf legen.
Weil aber die wenigsten Kurse mit den zusammen 308 Euro des Prämiengutscheins zu finanzieren sind, soll hier ein weiteres Element der Bildungsprämie, das so genannte „Weiterbildungssparen“ helfen: Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, dürfen aus ihren Sparverträgen Geld für Fortbildungskurse entnehmen. Je nach der Höhe des Sparguthabens, kann so auch eine größere Maßnahme finanziert werden.
Das dritte Element der Bildungsprämie, das „Weiterbildungsdarlehen“, richtet sich an alle, unabhängig vom Einkommen. Der Arbeitnehmer erhält ein zinsgünstiges Darlehen, das er für die Kursgebühren verwenden kann. Aber auch Kosten wie etwa für die Anreise oder Übernachtung dürfen damit finanziert werden. Alle drei Elemente der Bildungsprämie können miteinander kombiniert werden.
Weiterbildung wird auch von den Bundesländern gefördert. So unterstützt Baden-Württemberg die Fortbildung über das „Förderprogramm Fachkurse“. Ziel ist es, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken. Das Projekt unterstützt Beschäftigte von Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern. Auch Freiberufler, Existenzgründer und Ausbilder werden gefördert. Die Zuschüsse sollen in Fortbildungen fließen, die berufstypisches Fachwissen vermitteln. Über das Förderprogramm kann die Gebühr für Fachkurse um 30 Prozent gesenkt werden. Weil die über Fünfzigjährigen bei der beruflichen Weiterbildung zu wenig vertreten sind, beträgt der Bonus für sie sogar 50 Prozent.
Für Beschäftigungslose gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit den so genannten Bildungsgutschein. Außerdem gibt es ein spezielles Förderprogramm aus Nürnberg „Weiterbildung für Geringqualifizierte und ältere beschäftigte Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)“. Es soll verhindern, dass diese entlassen werden.
Junge Arbeitnehmer bis 25 Jahren mit überdurchschnittlichen Leistungen werden gefördert von der „Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung“. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung mit der Note 1,9 oder besser. Mit einem weiteren Programm unterstützt das Begabtenförderungswerk auch überdurchschnittliche Berufsabsolventen mit Berufserfahrung beim Hochschulstudium. Für dieses Stipendium ist keine Altersgrenze vorgesehen.
Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass Weiterbildungskosten grundsätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Das ist kein Problem, wenn die Fortbildung im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit steht. Inzwischen lassen sich sogar Seminare zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit oder Persönlichkeitsentfaltung von der Steuer absetzen.
www.arbeitsagentur.de
www.begabtenfoerderung.de
www.bildungspraemie.de
www.bmbf.de
www.esf.de
www.esf-bw.de
www.meister-bafoeg.de
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