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AEVO - Überarbeitet und wieder in Kraft

Mehrere Jahre hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ausgesetzt. Damit sollten Hürden abgebaut und mehr Ausbildungsplätze geschaffen werden. Die Zahl der Ausbildungsplätze stieg wider Erwarten nicht. Dagegen sank in manchen Betrieben die Qualität der Ausbildung. Deshalb überarbeitete das BMBF die Ausbilder-Eignungsverordnung und setzte sie neu in Kraft. Seit August 2009 müssen betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder ihre fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten wieder nachweisen und die Prüfung dazu ablegen.


Ob Betrieb oder Verwaltung, für alle Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2009 gilt: Bevor sie Auszubildende beim Start ins Berufsleben begleiten dürfen, müssen Ausbildungsverantwortliche die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen. So will es die neue Ausbilder-Eignungsverordnung. Wer vor dem 1. August 2009 als Ausbilderin oder Ausbilder (im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes) tätig war, ist vom Nachweis nach dieser Verordnung befreit.

Viele künftige Ausbilder drücken deshalb die Schulbank und bereiten sich auf die Eignungsprüfung vor. Angeboten wird die “Ausbildung der Ausbilder” überwiegend von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie von Handwerkskammern (HWKs). Hier finden auch die Prüfungen statt.

Was Ausbilder und Ausbilderinnen können müssen, legt die neue AEVO in vier Handlungsfeldern fest. Es wird erwartet, dass Ausbilderinnen und Ausbilder die Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und die Ausbildung planen, den Betrieb auf die Auszubildenden vorbereiten und bei deren Auswahl mitwirken können. Nicht zuletzt sollen die Auszubildenden bei Lernschwierigkeiten unterstützt und zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung geführt werden.

Damit sind die Inhalte der neuen AEVO stärker auf den Auszubildenden und die betriebliche Praxis zugeschnitten als vor der Neuregelung. Gleichwohl gelten auch weiterhin Eignungsprüfungen, die nach der alten Verordnung abgelegt wurden.

Zulassungsvoraussetzungen sind in der neuen Verordnung nicht aufgenommen worden. Das soll aber nicht heißen, dass jede Person nach Bestehen der Prüfung auch ausbilden darf. Die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie natürlich die persönliche Eignung werden auch nach wie vor gefordert.

Lehrgänge zur Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) bietet auch das IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein an. In Freiburg und Offenburg können sowohl Vollzeit- als auch Teilzeit-Kurse besucht werden.

Die AEVO Lehrgänge am IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein bereiten in ca. 78 Stunden intensiv auf die Ausbilder-Eignungsprüfung vor.

Weiterführende Links

www.ihk-bz.de
http://www.bmbf.de/de/1652.php
www.bmbf.de/pub/aevo_banz.pdf
www.bibb.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf

 
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