Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen und Lehrgänge (nachfolgend: Lehrgänge) mit der
IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein GmbH
Am Unteren Mühlbach 34
77652 Offenburg
- nachfolgend: Veranstalterin -
ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers*
(nachfolgend: Teilnehmer) müssen schriftlich erfolgen.
* Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin / Teilnehmerin.
2. Anmeldung
2.2 Anmeldungen sind auf dem Anmeldeformular schriftlich, per Fax, online oder per E-Mail bei der Veranstalterin vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt (Ausnahme: Vorgezogene Anmeldungen; z. B. Vorreservierungen von Teilnehmern aus vorangegangenen Lehrgängen) und schriftlich bestätigt. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die Veranstalterin die Durchführung des Lehrgangs (Auftragsbestätigung) schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
2.3 Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, die dem Auftraggeber im Regelfall bis zu drei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang zustande.
2.4 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird, der Teilnehmer die Leistung vorbehaltlos annimmt oder die Veranstalterin mit der Leistungsdurchführung beginnt. Insoweit stimmt der Teilnehmer der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufspflicht von zwei Wochen zu.
2.5 Wenn der Lehrgang auf eine externe Prüfung (z. B. vor einer Industrie- und Handelskammer) vorbereitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab zu informieren, beim Teilnehmer. Die Anmeldung zum Lehrgang bei der Veranstalterin bedeutet grundsätzlich keine Anmeldung zur Prüfung bei der prüfenden Stelle. Die Entscheidungshoheit über die Zulassung zur Prüfung obliegt der jeweils prüfenden Stelle. Ob der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht den Vertrag mit der Veranstalterin. Die Teilnahme am Lehrgang ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer nicht erfüllt sind.
3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots
3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus organisatorischen oder fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern diese den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, nach entsprechender Ankündigung Unterrichtszeiten, Ort und Raum des angekündigten bzw. laufenden Lehrgangs zu ändern.
4. Absage von Lehrgängen
4.2 Die Veranstalterin wird die Absage schriftlich an die in der Anmeldung genannten Adresse mitteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch fernmündlich erfolgen.
4.3 Sofern der Teilnehmer / Auftraggeber einverstanden ist, kann bei Absage eine Umbuchung auf einen anderen Lehrgang erfolgen. Kann der Teilnehmer / Auftraggeber nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Lehrgangskosten erstattet.
4.4 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.
5. Zahlungsverfahren und –verzug,
5.2 Liegen zum Lehrgangsbeginn nicht alle für die Rechnungsstellung erforderlichen Informationen vor (z. B. Formulare zur Prüfung der Förderfähigkeit, etc.) wird eine Rechnung an den Teilnehmer unter Annahme der Standardbedingungen erstellt (keine Förderung oder Preisnachlässe). Eine nachträgliche Änderung ist nur kostenpflichtig möglich.
Je nach Lehrgangstyp sind folgende Zahlungsverfahren möglich:
- Gesamtrechnung mit sofortiger Fälligkeit
- Rechnung mit jährlichen Raten: erste Rate sofort fällig, weitere Raten jeweils zum 1.1. der Folgejahre
- Rechnung mit Monatsraten per Lastschrift: Einzug zum Lehrgangsbeginn und danach jeweils zum 10ten eines Monats. Hierzu ist eine Einzugsermächtigung durch den Rechnungsempfänger zu erteilen.
5.3 Wenn ein Dritter die Zahlungsverpflichtung eines Teilnehmers mittels schriftlicher Kostenübernahmeerklärung übernimmt, tritt er in den Vertrag ein und haftet für die von ihm übernommenen
Kostenanteile. Die Haftung des Teilnehmers reduziert sich entsprechend auf seinen verbleibenden Finanzierungsanteil.
5.4 Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung auch nach zweimaliger erfolgloser Mahnung nicht nach, erfolgt der Lehrgangsausschluss. Die Forderung wird zum Einzug zum Inkasso übergeben. Das Recht der Veranstalterin, Schadensersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
5.5 Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen sowie erhaltene Lernmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Lehrgangs- und Lernmittelkosten Eigentum der Veranstalterin.
6. Rücktritt
Nach Lehrgangsbeginn treten die Kündigungsregelungen unter Punkt 7 in Kraft.
7. Kündigung
7.1 Ein Lehrgang, der in mehrere Module gegliedert ist, kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn des nächsten Moduls gekündigt werden. Danach ist das volle Entgelt für das nächste Modul zu zahlen.
7.2 Ein Lehrgang, der länger als sechs Monate dauert, kann frühestens zum Ende der ersten sechs Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende einzuhalten.
7.3 Nach Ablauf der ersten sechs Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.
7.4 Die Kündigung hat schriftlich an die in Punkt 1.1 genannte Adresse der Veranstalterin zu erfolgen.
7.5 Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung ab Einstieg in den Lehrgang).
7.6 Die zu leistenden Lehrgangskosten werden zeitanteilig, jedoch mindestens für sechs Monate ab Lehrgangsbeginn, berechnet.
7.7 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes, der Umzug in eine entfernte Region oder eine längere Krankheit. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht
auf außerordentliche Kündigung verwirkt. Der Wegfall einer Förderung durch Dritte (z. B. Meister-BAföG, ESF-Fachkursförderung) stellt keinen wichtigen Grund dar.
8. Förderung von Teilnehmern durch Dritte
8.2 Teilnehmer, deren Lehrgangskosten durch private Dritte (z. B. Arbeitgeber, Angehörige, andere Privatpersonen) übernommen werden, haben bei ordentlicher Kündigung durch die Dritten die Wahl, die restlichen Lehrgangskosten selbst zu tragen oder vom ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.
8.3 Macht der Teilnehmer falsche oder unvollständige Angaben zur Prüfung der Förderfähigkeit (z. B. ESF-Fachkursförderung), ist die Veranstalterin berechtigt, die hierdurch ausfallende Förderung dem Teilnehmer nachträglich zu berechnen. Ein Anspruch auf Förderung besteht generell nicht.
9. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
Teilnehmer, die die vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen im Rahmen des gebuchten Lehrgangs ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon.
10. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software
10.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte Software sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.
10.3 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Handlung, die die Sicherheit des Netzwerkes der Veranstalterin beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. Ein Verstoß hiergegen kann zum Lehrgangsauschluss führen.
10.4 Es ist dem Teilnehmer untersagt, im Netzwerk der Veranstalterin eigene Computer, Datenträger oder Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren. Ein Verstoß hiergegen kann zum Lehrgangsauschluss führen.
10.5 Die Internetnutzung im Netzwerk der Veranstalterin ist nur zu Zwecken zulässig, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Unterrichtszielen und inhalten stehen. Das Surfen im Internet unterliegt der Kontrolle und Überwachung gegen Missbrauch und unerlaubter Nutzung.
11. Datenerfassung
11.1 Der Teilnehmer erklärt sich schriftlich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und für weitere Informationen gespeichert werden. Die Veranstalterin verpflichtet sich zur Wahrung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz.
11.2 Änderungen in wichtigen Antragsdaten, insbesondere Name, Anschrift und Bankverbindung bei Lastschrift, sind der Veranstalterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Eventuelle Schäden aus der Unterlassung gehen zu Lasten des Teilnehmers.
11.3 Bei wiederholtem Zahlungsverzug können alle für den Vorgang notwendigen Informationen zum Zweck einer erforderlichen Beitreibung an das von der Veranstalterin beauftragte Inkassounternehmen übergeben werden.
Dieser Hinweis ersetzt eine gesonderte Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
12. Ausschluss des Teilnehmers aus wichtigem Grund
12.2 Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe der Lehrgänge der Veranstalterin, Nichtzahlung der Teilnahmegebühren trotz Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung, sowie die Nichtbeachtung der Hausordnung.
13. Haftung
13.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründen zwingend gehaftet wird.
13.4 Die Veranstalterin haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern an Online-Lern-Veranstaltungen. Sie ist nicht verpflichtet, die zwischen Teilnehmern ausgetauschten Daten auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und behält sich das Recht vor, strafbare und unerwünschte Inhalte zu jedem Zeitpunkt und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.
14. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen
14.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der jeweilige Veranstaltungsort. Im Falle von Online-Lehrgängen oder -lehrgangsabschnitten beschränkt sich der Erfüllungsort auf die entsprechende E-Learning-Plattform der Veranstalterin. Die für die Nutzung der Online-Angebote erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen werden dem Teilnehmer vor Begin der Veranstaltung mitgeteilt. Sie sind von diesem vorzuhalten (z. B. Internet-Anschluss, PC mit entsprechender Leistungsfähigkeit, etc.).
14.3 Der Gerichtsstand ist Offenburg, der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unternehmensstandorte und -bereiche ab dem 1. Juni 2012.
15. Widerufsbelehrung
1.1 Widerufsrecht
Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist, hat er ein Widerrufsrecht.
Verbraucher ist er, wenn der Vertrag weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Der Teilnehmer kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt diese Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein GmbH
Am Unteren Mühlbach 34, 77652 Offenburg
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Veranstalterin mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat.
