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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare,

Schulungen und Lehrgänge (nachfolgend: Lehrgänge) mit der

 

IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein GmbH

Am Unteren Mühlbach 34

77652 Offenburg

 

- nachfolgend: Veranstalterin -

 

ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.

 

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) müssen schriftlich erfolgen.

 

*Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin/Teilnehmerin.

 
 

2. Anmeldung

 
 

2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ausdrücklich an. Darüber hinaus akzeptiert der Teilnehmer mit seiner Unterschrift die am jeweiligen Unterrichtsort geltende Hausordnung.

 

2.2 Anmeldungen sind auf dem Anmeldeformular schriftlich, per Fax, online oder per E-Mail bei der Veranstalterin vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt (Ausnahme: Vorgezogene Anmeldungen; z. B. Vorreservierungen von Teilnehmern aus vorangegangenen Lehrgängen). Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Lehrgang noch Plätze frei sind. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die Veranstalterin die Durchführung des Lehrgangs (Auftragsbestätigung) schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.

 

2.3 Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, die dem Auftraggeber im Regelfall bis zu drei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang zustande. Eine Rechnung

gilt als Bestätigung.

 

2.4 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird, der Teilnehmer die Leistung vorbehaltlos annimmt oder die Veranstalterin mit der Leistungsdurchführung beginnt. Insoweit stimmt der Teilnehmer der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufspflicht von zwei Wochen zu.

 

2.5 Wenn der Lehrgang auf eine externe Prüfung (z. B. vor einer Industrie- und Handelskammer) vorbereitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab zu informieren, beim Teilnehmer. Die Anmeldung zum Lehrgang bei der Veranstalterin bedeutet grundsätzlich keine Anmeldung zur Prüfung bei der prüfenden Stelle. Die Entscheidungshoheit über die Zulassung zur

Prüfung obliegt der jeweils prüfenden Stelle. Ob der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht den Vertrag mit der Veranstalterin. Die Teilnahme am Lehrgang ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer nicht erfüllt sind.

  

 

3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots

 
 

3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs richten sich nach der aktuellen Leistungsbeschreibung, wie sie in den jeweils aktuellen Lehrgangsbeschreibungen veröffentlicht ist. Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrags.

 

3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus organisatorischen oder fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern diese den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig bzw. nach entsprechender Ankündigung Unterrichtszeiten, Ort und Raum des

angekündigten bzw. laufenden Lehrgangs zu ändern.

 

3.3 Eine Gewährleistung für das Bestehen der gegebenenfalls abzulegenden Prüfungen übernimmt die Veranstalterin nicht. Voraussetzung für den erfolgreichen Unterricht und den Lernerfolg ist die regelmäßige Teilnahme und aktive Mitwirkung am Unterricht, sowie die erforderliche persönliche Nachbereitung.

 
 

4. Absage von Lehrgängen

 
 

4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Lehrgängen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, vor. Gründe können z. B. sein: Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten oder höhere Gewalt.

 

4.2 Die Veranstalterin wird dem betroffenen Teilnehmer oder Auftraggeber Absagen an die in der Anmeldung genannten Adresse unverzüglich schriftlich mitteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.

 

4.3 Sofern der Teilnehmer einverstanden ist, kann bei Absage eine Umbuchung auf einen anderen Lehrgang erfolgen. Kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Lehrgangskosten erstattet.

 

4.4 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Hilfspersonen der Veranstalterin.

 

 

5. Zahlungsverfahren und –verzug,

 
 

5.1 Der Teilnehmer hat die Kosten für die Leistungen der Veranstalterin unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit) ohne Skontoabzug spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen (in der Regel 14 Tage nach Rechnungsdatum).

 

5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel ca. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. Liegen zu diesem Zeitpunkt nicht alle für die Rechnungsstellung erforderlichen Informationen vor (z. B. Formulare zur Prüfung der Förderfähigkeit, Anmeldeunterlagen, etc.) wird eine Rechnung an den Teilnehmer unter Annahme der Standardbedingungen erstellt (keine Förderung oder Preisnachlässe). Eine nachträgliche

Änderung ist nur kostenpflichtig möglich.

 

Je nach Lehrgangstyp sind folgende Zahlungsverfahren möglich:

 

- Gesamtrechnung mit sofortiger Fälligkeit

 

- Rechnung mit jährlichen Raten: erste Rate sofort fällig, weitere Raten jeweils zum 1.1. der Folgejahre

 

- Rechnung mit Quartalsraten per Lastschrift: Fälligkeit der Quartalsraten jeweils 3 Monate im Voraus ab Lehrgangsbeginn, Einzug jeweils zum 10ten eines Monats. Hierzu ist eine Einzugsermächtigung

durch den Rechnungsempfänger zu erteilen.

 

5.3 Wenn ein Dritter die Zahlungsverpflichtung eines Teilnehmers mittels schriftlicher Kostenübernahmeerklärung übernimmt, tritt er in den Vertrag ein und haftet für die von ihm übernommenen Kostenanteile. Die Haftung des Teilnehmers reduziert sich entsprechend auf seinen verbleibenden Finanzierungsanteil.

 

5.4 Kosten für Lernmittel sowie Kosten für Tests und Zertifikatsprüfungen werden gesondert berechnet,

es sei denn, es ist in der Lehrgangsinformation bzw. Ausschreibung anders ausgewiesen.

 

5.5 Für eine nachträgliche Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs- oder Lastschriftempfängers wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

 

5.6 Gerät der Teilnehmer mit mehr als zwei Teilbeträgen in Verzug, wird mit diesem Zeitpunkt automatisch der gesamte Restbetrag der Lehrgangskosten fällig. Das Recht der Veranstalterin, Schadensersatz

und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

5.7 Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung auch nach zweimaliger erfolgloser Mahnung nicht nach, erfolgt der Lehrgangsausschluss und ggf. Hausverbot (vgl. 12.1). Die Forderung wird zum Einzug zum Inkasso übergeben. Das Recht der Veranstalterin, Schadensersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

5.8 Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen sowie erhaltene Lernmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Lehrgangs- und Lernmittelkosten Eigentum der Veranstalterin.

 

6. Rücktritt

 

6.1 Der Teilnehmer hat das Recht, seine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf hat an die in Punkt 1.1 genannte Adresse der

Veranstalterin zu erfolgen.

 

6.2 Nach Ausübung des Widerrufrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn weniger als 14 Tage, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

7. Kündigung

 
 

Nach Beginn eines Lehrgangs bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten:

 

7.1 Ein Lehrgang, der in mehrere Module gegliedert ist, kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn des nächsten Moduls gekündigt werden. Danach ist das volle Entgelt für das nächste Modul zu zahlen.

 

7.2 Ein Lehrgang, der länger als sechs Monate dauert, kann frühestens zum Ende der ersten sechs Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende einzuhalten.

 

7.3 Nach Ablauf der ersten sechs Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.

 

7.4 Die Kündigung hat schriftlich an die in Punkt 1.1 genannte Adresse der Veranstalterin zu erfolgen.

 

7.5 Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung ab Einstieg in den Lehrgang).

 

7.6 Die zu leistenden Lehrgangskosten werden zeitanteilig, jedoch mindestens für sechs Monate ab Lehrgangsbeginn, berechnet.

 

7.7 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes, der Umzug in eine entfernte Region oder eine längere Krankheit. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht auf außerordentliche Kündigung verwirkt. Der Wegfall einer Förderung durch Dritte (z. B. Meister-BAföG, ESF-Fachkursförderung) stellt keinen wichtigen Grund dar.

 
 

8. Förderung von Teilnehmern durch die Agentur für Arbeit oder Dritte

 
 

8.1 Teilnehmern von öffentlich geförderten Maßnahmen wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt für den Fall, dass eine Förderung der Schulungskosten durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt. Ferner ist bei Nachweis einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen den betreffenden Teilnehmern in beiden Fällen nicht.

 

8.2 Teilnehmer, deren Lehrgangskosten durch private Dritte (z. B. Arbeitgeber, Angehörige, andere Privatpersonen) übernommen werden, haben bei ordentlicher Kündigung durch die Dritten die Wahl, die restlichen Lehrgangskosten selbst zu tragen oder vom ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

 

8.3 Macht der Teilnehmer falsche oder unvollständige Angaben zur Prüfung der Förderfähigkeit (z. B. ESF-Fachkursförderung), ist die Veranstalterin berechtigt, die ausfallende Förderung dem Teilnehmer

nachträglich zu berechnen. Ein Anspruch auf Förderung besteht generell nicht

 
 

9. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen

 
 

Teilnehmer, die die vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen im Rahmen des gebuchten Lehrgangs ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon. 

 

10. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software

 
 

10.1 Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien, gleich welcher Form, liegen bei der Veranstalterin bzw. beim Urheber. Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung der Veranstalterin ist grundsätzlich untersagt.

 

10.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.

 

10.3 Sollte die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der

Software entstehen.

 

10.4 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Handlung, die die Sicherheit des Schulungs- oder Verwaltungsnetzwerkes der Veranstalterin beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. Ein Verstoß hiergegen ist ein wichtiger Grund im Sinne des Punkt 12.2.

 

10.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, im Schulungs- oder Verwaltungsnetzwerk der Veranstalterin eigene Computer, Datenträger oder Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren.

 

Ein Verstoß stellt einen wichtigen Grund im Sinne des Punkt 12.2. dar.

 

10.6 Die Internetnutzung im Schulungs- oder Verwaltungsnetzwerk der Veranstalterin ist nur zu Zwecken zulässig, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Unterrichtszielen und -inhalten stehen. Die

private Nutzung ist unzulässig. Das Surfen im Internet unterliegt der Kontrolle und Überwachung gegen Missbrauch und unerlaubter Nutzung.

 
 

11. Datenerfassung


11.1 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und für weitere Informationen gespeichert werden. Die Veranstalterin verpflichtet sich

zur Wahrung der rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz.

 

11.2 Änderungen in wichtigen Antragsdaten, insbesondere Name, Anschrift und Bankverbindung bei Lastschrift, sind der Veranstalterin umgehend mitzuteilen. Eventuelle Schäden aus der Unterlassung gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

11.3 Die Antragsdaten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum sowie Anschrift) können zum Zwecke der Bonitätsprüfung an eine beauftragte Auskunftei übermittelt werden. Ebenso können alle für den Vorgang notwendigen Informationen im Falle einer erforderlichen Beitreibung

an das von der Veranstalterin beauftragte Inkassounternehmen übergeben werden:

 

Bahr-Inkasso, Kleine Gasse 1, 77799 Ortenberg.

 

Dieser Hinweis ersetzt eine gesonderte Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

 

 

12. Ausschluss des Teilnehmers aus wichtigen Gründen

 
 

12.1 Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer bei Verstoß gegen die AGB bzw. aus sonstigem wichtigen Grund fristlos von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich darüber hinaus vor, ein Hausverbot zu erteilen.

 

12.2 Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe des gebuchten oder anderer Lehrgänge der Veranstalterin, Nichtzahlung der Teilnahmegebühren trotz Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung, sowie die Nichtbeachtung der Hausordnung.

 
 

13. Haftung

 
 

13.1 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr. Bei Unfällen sind die Teilnehmer von Veranstaltungen während des Aufenthalts im IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) des Auftraggebers bzw. des

IHK-BildungsZentrums versichert. Personen- und Sachschäden sind unverzüglich den Mitarbeitern des IHK-BildungsZentrums zu melden.

 

13.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

13.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründen zwingend gehaftet wird.

 

13.4 Die Veranstalterin haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern an Online-Lern-Veranstaltungen. Sie ist nicht verpflichtet, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und behält sich das Recht vor, strafbare und unerwünschte Inhalte zu jedem Zeitpunkt und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.

 
 

14. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen

 
 

14.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über

die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

 

14.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der jeweilige Veranstaltungsort. Im Falle von Online-Lehrgängen oder -lehrgangsabschnitten beschränkt sich der Erfüllungsort auf die entsprechende E-Learning-Plattform der Veranstalterin. Die für die Nutzung der Online-Angebote erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen werden dem Teilnehmer vor Begin der Veranstaltung mitgeteilt. Sie sind von diesem vorzuhalten (z. B. Internet-Anschluss, PC mit entsprechender Leistungsfähigkeit, etc.).

 

14.3 Der Gerichtsstand ist Offenburg, der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens

ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

 

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unternehmensstandorte und -bereiche ab dem 1. April 2011.

 
Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

15. Widerufsbelehrung

1.1 Widerufsrecht
Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist, hat er ein Widerrufsrecht.

Verbraucher ist er, wenn der Vertrag weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

Der Teilnehmer kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt diese Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein GmbH

Am Unteren Mühlbach 34, 77652 Offenburg

 

Besondere Hinweise:

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Veranstalterin mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat.

 

 

Stand 31.03.2011

Weitere Informationen:

Seitenassistent

 
IHK-BildungsZentrum | Standort Offenburg Tel. 0781- 9203 – 0 | Standort Freiburg Tel. 0761 – 2026 - 0 | info@ihk-bz.de

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