Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Teilnahmebedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen und Lehrgänge (nachfolgend: Lehrgänge) mit der IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein GmbH - nachfolgend: Veranstalterin - ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Anmeldung
2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
2.2 Anmeldungen sind auf dem Anmeldeformular schriftlich, per Fax, online oder per E-Mail bei der Veranstalterin vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt (Ausnahme: Vorgezogene Anmeldungen; z.B. Vorreservierungen von Teilnehmern aus vorangegangenen Lehrgängen). Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Lehrgang noch Plätze frei sind. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die Veranstalterin die Durchführung des Lehrgangs (Anmeldebestätigung) schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Eine Rechnung gilt als Bestätigung.
2.3 Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, die dem Auftraggeber im Regelfall spätestens bis zu drei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über den Lehrgang zustande.
2.4 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird, der Teilnehmer die Leistung vorbehaltlos annimmt oder die Veranstalterin mit der Leistungsdurchführung beginnt. Insoweit stimmt der Teilnehmer der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufungspflicht von zwei Wochen zu.
3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots
3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs richten sich nach der aktuellen Leistungsbeschreibung, wie sie in den jeweils aktuellen Veranstaltungsausschreibungen veröffentlicht ist. Diese Leistungsbeschreibung ist insoweit Bestandteil des Vertrags.
3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/ oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Unterrichtszeiten, Ort und Raum des angekündigten Lehrgangs, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist, zu ändern.
3.3Gleiches gilt auch für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten (wegen Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.
4. Absage von Lehrgängen
4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Lehrgängen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen und bei nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.
4.2 In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.
4.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese jedoch vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist.
4.4 Muss ein Lehrgang abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren erstattet.
4.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
5. Zahlungsverfahren und –verzug,
5.1 Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Leistungen der Veranstalterin unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit) ohne Skontoabzug spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen (in der Regel 14 Tage nach Rechnungsdatum).
5.2 Das Entgelt für Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu vier Wochen hat der Teilnehmer stets bis spätestens zu Beginn der Veranstaltung (d.h. bis zum Tag der ersten Unterrichtseinheit) zu zahlen.
5.3 Bei Langzeitlehrgängen mit einer Dauer von über 4 Wochen erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus. Die Zahlung in monatlichen Teilbeträgen ist möglich. Hierzu ist die Einwilligung des Teilnehmers notwendig, die Teilbeträge von seinem Konto durch die Veranstalterin einziehen zu lassen.
5.4 Wenn ein Dritter die Zahlungsverpflichtung eines Teilnehmers mittels schriftlicher Kostenübernahmeerklärung teilweise übernimmt, wird er Vertragspartner der Veranstalterin und haftet für die von ihm übernommenen Kostenanteile. Die Haftung des Teilnehmers reduziert sich entsprechend auf seinen verbleibenden Finanzierungsanteil.
5.5 Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in der Lehrgangsinformation bzw. Ausschreibung anders ausgewiesen.
5.6 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich.
5.7 Gerät der Teilnehmer mit mehr als zwei Teilbeträgen in Verzug, wird mit diesem Zeitpunkt automatisch der gesamte Restbetrag des Kursentgeltes fällig und wird beigetrieben. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
Für Lehrgänge/Lehrveranstaltungen, deren Entgelt im Voraus zu bezahlen ist, wird ebenfalls nach zweimaliger erfolgloser Mahnung beigetrieben. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Rücktritt
6.1 Der Teilnehmer hat das Recht, seine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich an folgende Anschrift erfolgen: IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein GmbH, Am Unteren Mühlbach 34, 77652 Offenburg. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
6.2 Nach Ausübung des Widerrufrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Lehrgang vor Ende der Frist von 2 Wochen nach Vertragsabschluss beginnt.
7. Kündigung
Nach Beginn eines Lehrgangs bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten:
7.1 Ein Lehrgang, der in mehrere Module gegliedert ist, kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn des nächsten Moduls gekündigt werden. Danach ist das volle Entgelt für die nächste Stufe zu zahlen.
7.2 Ein Lehrgang, der länger als sechs Monate dauert oder in mehrere Abschnitte aufgeteilt ist, kann frühestens zum Ende der ersten sechs Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende einzuhalten.
7.3 Nach Ablauf der ersten sechs Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.
7.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; Gründe brauchen nicht genannt zu werden.
7.5 Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung ab Einstieg in den Lehrgang).
7.6 Die zu leistende Teilnahmegebühr (Lehrgangsgebühr) wird zeitanteilig, jedoch mindestens für sechs Monate eines Lehrgangsjahres berechnet.
7.7 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von
dieser Regelung unberührt. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes, der Umzug in eine entfernte Region, eine längere Krankheit. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht auf außerordentliche Kündigung verwirkt.
8. Förderung von Teilnehmern durch die Agentur für Arbeit oder Dritte
Teilnehmern von öffentlich geförderten Maßnahmen wird für den Fall, dass eine Förderung der Schulungskosten durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen den betreffenden Teilnehmern in beiden Fällen nicht.
9. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon.
10. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software
10.1 Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben ausdrücklich der Veranstalterin vorbehalten.
10.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.
10.3 Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen.
10.4 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.
10.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren.
11. Datenerfassung
Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. Die Veranstalterin verpflichtet sich darüber hinaus zur Wahrung des Datenschutzes.
Die Antragsdaten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum sowie Anschrift) können an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt werden. Dieser Hinweis ersetzt eine gesonderte Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
12. Ausschluss des Teilnehmers aus wichtigen Gründen
12.1 Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer fristlos von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt.
12.2 Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe der Weiterbildungsveranstaltungen, Nichtzahlung des Teilnahmeentgelts trotz erneuter Zahlungsaufforderung sowie die Nichtbeachtung der Hausordnung und der Benutzerordnung für die EDV-Räume.
12.3 Der Teilnehmer hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren.
13. Haftung
13.1 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr.
13.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
14. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
14.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.
14.3 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Offenburg, der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
* Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin/ Teilnehmerin.
Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 01.10.2008.
Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Stand 13.06.08
