Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können verschiedene Weiterbildungslehrgänge vom Staat gefördert werden. Je nachdem, welche persönlichen Voraussetzungen vorliegen, gibt es zinslose Kredite nicht nur für Meisterkurse, sondern auch für Fort- oder Weiterbildungskurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden. Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
- Förderung ist unabhängig von Ihrem Einkommen und den Vermögensverhältnissen
- 30,5% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden als Zuschuss gefördert
- Der restliche Betrag kann als zinsgünstiges Darlehen beantragt werden
- Monatliche Ratenzahlung möglich
- Ausnahme: gilt nicht für Ingenieure






