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Meister-BAfög

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Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können verschiedene Weiterbildungslehrgänge vom Staat gefördert werden. Je nachdem, welche persönlichen Voraussetzungen vorliegen, gibt es zinslose Kredite nicht nur für Meisterkurse, sondern auch für Fort- oder Weiterbildungskurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden. Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

  • Förderung ist unabhängig von Ihrem Einkommen und den Vermögensverhältnissen
  • 30,5% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden als Zuschuss gefördert
  • Der restliche Betrag kann als zinsgünstiges Darlehen beantragt werden
  • Monatliche Ratenzahlung möglich
  • Ausnahme: gilt nicht für Ingenieure

Die Bildungspämie

Bild Bildungsprämie

Ein Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000,00 € (oder 40.000,00 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,00 €.

Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Flyer Bildungsprämie

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Wer ist für die Meister-BAfög Förderung zuständig?

Der Förderantrag wird bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt gestellt.

Umfassende Informationen zum Meister-BAfög erhalten Sie bei einem persönlichen Beratungstermin bei uns oder im Internet unter www.meister-bafoeg.info

Stadt Freiburg
Amt für Ausbildungsförderung
Fehrenbachallee 12 | 79106 Freiburg
Fon: 0761-201-3890 oder -3891

Landratsamt Lörrach
Amt für Ausbildungsförderung
Palmstrasse 3 | 79539 Lörrach
Fon: 07621-410-5122/5124/5125/5126

Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 19 60 | 77652 Offenburg
Fon: 0781-805-1307

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Amt für Ausbildungsförderung
Stadtstraße 2 | 79104 Freiburg
Fon: 0761-2187-2661

Landratsamt Emmendingen
Amt für Ausbildungsförderung
Bahnhofstraße 24 | 79312 Emmendingen
Fon: 07641-451-294 oder -424

Landratsamt Schwarzwald Baar Kreis
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 1720 | 78048 Villingen-Schwenningen
Fon: 07721-913-246 oder -247

Das Förderprogramm WeGebAU

Logo ESF

Zum einen soll mit diesem Programm Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmer/innen (Vollendung des 45. Lebensjahres bei Beginn der Teilnahme) erleichtert werden. Durch den Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen halten bewährte Arbeitskräfte ihre Qualifikation auf dem neuesten Stand; qualifikationsbedingte Entlassungen sollen so vermieden werden.

Zum anderen gibt das Förderprogramm ungelernten Arbeitnehmern die Möglichkeit zum Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses oer den Erwerb von beruflichen Teilqualifizierungen ohne ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen zu müssen.

In der Region werden Weiterbildungsberater eingesetzt, die ausschließlich mit der Beratung zum Thema WeGebAU beauftragt sind. Mit diesen Beratern arbeitet das IHK-BildungsZentrum eng zusammen, um ein möglichst breites Spektrum an Qualifizierungen anbieten zu können, die entsprechend der Vorgaben der Agentur für Arbeit zertifiziert sind.

 

Weitere Informationen:

Seitenassistent

 
IHK-BildungsZentrum | Standort Offenburg Tel. 0781- 9203 – 0 | Standort Freiburg Tel. 0761 – 2026 - 0 | info@ihk-bz.de

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